Sachsen
Die gesetzlich vorgeschriebene Frist für den Beschluss in eigener Sache lässt der Landtag zwar verstreichen. Für die Abgeordneten entstehen daraus aber dennoch keine Nachteile.
In dieser Woche hat der Sächsische Landtag Großes vor. Gleich an vier Tagen tritt er zusammen und damit doppelt so oft wie in üblichen Plenarwochen. Das liegt daran, dass am Mittwoch und Donnerstag der Doppelhaushalt beraten und final verabschiedet werden soll. Danach steht die Verteilung von 50 Milliarden Euro für dieses und nächstes Jahr...
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