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Bodo Ramelow kommt Eitelkeit teuer zu stehen

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Das Dresdner Amtsgericht will Thüringens Ministerpräsidenten erneut vor Gericht sehen. Eingebrockt hat sich das der Politiker selbst.


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88 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    11.12.2014

    Manche Kommentatoren scheinen entweder Dinosaurier aus stalinistischen Zeiten zu sein, träumen von faschistischen Diktaturen oder haben arge Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit. Egal welcher Partei Herr Ramelow angehört, hat er wie jeder andere Bürger auch das Recht, gegen was auch immer Widerspruch einzulegen. Ob das in dem Fall klug ist oder nicht, ob dem stattgegeben wird oder nicht, ist dabei völlig egal. Deshalb frage ich mich, was der Artikel, der mir mit einer kleine Prise Häme gewürtzt scheint (Ramelow passt wohl nicht so ganz ins Weltbild), verkünden soll.
    Allerdings: Zivieler Ungehorsam gegen rechte Aufmärsche...diese Wortwahl ist so brillant wie geistreich und trifft mit dem Hammer auf den Kopf des Nagels und natürlich des braunen Spießbürgers.

  • 1
    1
    kartracer
    11.12.2014

    @f1234, und wie sieht das mit dem ehrenwerten
    Justizminister aus, der ruft zur Gegenwehr gegen Pegida auf.
    Da liegt das deutsche Recht aber in sehr guten Händen!

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    10.12.2014

    Auch Leute wie Ramelow haben zu akzeptieren, dass in diesem Land selbst Rechte von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen dürfen. Dieses Recht garantiert das Grundgesetz und ist nicht davon abhängig davon, ob irgendwelche selbsternannte Demokratiewächter meinen, eine Demonstration diene der "falschen" Sache.

    Im übrigen mal an die FP: Mich stört da schon Eure Wortwahl. Eine genehmigte Demonstration heißt dann "rechter Aufmarsch", während ein Rechtsverstoß gegen dieses Grundrecht zum "zivilen Widerstand" verniedlicht wird. Neutralität und Objektivität sieht anders aus.

  • 0
    3
    gelöschter Nutzer
    10.12.2014

    @alleswirdgut: Meinen Sie diesen Bullshit, den Sie hier geschrieben haben wirklich ernst?

  • 2
    2
    Interessierte
    10.12.2014

    Es ist unglaublich , was sich hier wieder abspielt ...
    Hier wurde einer gewählt , der nicht gewünscht war und nun wird ´wohl` wieder alles dafür getan , das er mürbe gemacht wird ...
    Die Frau Kipping sprach von einer Posse ...
    In dieser oder ähnlicher Richtung gab es doch schon mehrere Beispiele , wie die AfD ...
    oder einen Herrn Wulff
    oder einen Pfarrer König
    oder einen Herrn Putin

  • 1
    3
    gelöschter Nutzer
    10.12.2014

    Als Nazi währe ihm das nichts passiert,vielleicht nach 10 Jahren. siehe (NSU)
    Ich habe es selber in Auerbach erlebt wie man unschuldig verurteilt wird.(War eine Bagatelle)
    Und du kannst nichts machen.Höchstens mit viel Geld.
    Mein RA hat mir zum Trost gesagt es kommt immer ein 2 mal.
    AfD- Rechtsstaat vor Rechtsbruch...

  • 1
    1
    Pixelghost
    10.12.2014

    Die Titelzeile meldet bereits den Ausgang des Verfahrens. Noch ist gar nichts entschieden!!!

  • 5
    1
    gelöschter Nutzer
    10.12.2014

    Ramelows Verhalten zeigt, dass seine Worte über den Unrechtsstaat DDR nur geheuchelt waren. Dass die Gesetze für alle Menschen in gleicher Weise zu gelten haben, dieser Gedanke ist für Ramelow "absurd". Herr Ramelow möchte, dass die von ihm begangene Verletzung der Grundrechte (Versammlungsfreiheit) anderer Menschen straffrei bleibt, weil er und seine Komplizen die "richtige", "gute" Gesinnung besitzen würden und die in ihren Grundrechten verletzten Menschen eine "falsche", "böse" Gesinnung. Damit fordert Ramelow eben nichts anderes als eine Gesinnungsjustiz, die Wiedererrichtung eines Unrechtstaates. Ramelow hat sich damit einmal mehr als Verfassungsfeind entlarvt. Dass die Fortsetzung des Strafverfahrens gegen Ramelow in dieser Sache auf eine politische Motivation seitens des Gerichtes oder sogar auf Anweisung der sächsischen Regierung zurückginge, wie Ramelow und Fans das suggerieren, ist hier übrigens schon aus streng logischen Gründen ausgeschlossen, schließlich war es Ramelow, der der Einstellung des Verfahrens widersprochen hat, weil er die Kosten für seinen vermutlich sehr teuren Anwalt vom Steuerzahler tragen lassen will. Mit der Geldstrafe war Ramelow ja einverstanden, hat insofern übrigens seine Schuld auch eingestanden.