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Laut Bundeswahlhelferin hat die Deutsche Post garantiert, dass die Wahlbriefe, die am Donnerstag (20.01.2025)) vor der Bundestagswahl bis zur letzten Leerung eingeworfen wurden, rechtzeitig in der jeweiligen Wahlbehörde ankommt.
Laut Bundeswahlhelferin hat die Deutsche Post garantiert, dass die Wahlbriefe, die am Donnerstag (20.01.2025)) vor der Bundestagswahl bis zur letzten Leerung eingeworfen wurden, rechtzeitig in der jeweiligen Wahlbehörde ankommt. Bild: Arne Dedert/dpa
Sachsen

Bundestagswahl: Das muss man bei der Briefwahl beachten

Die vorgezogene Bundestagswahl fällt in Sachsen genau in die Winterferien. Viele wollen ihre Stimmen per Brief abgeben. Was sollte dabei berücksichtigt werden?

Chemnitz.

Am 23. Februar wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Die vorgezogene Abstimmung fällt in Sachsen jedoch mitten in die Winterferien (17. bis 28. Februar). Manch einer denkt darüber nach, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben – ob er nun verhindert ist, oder einfach nur, um am Wahlsonntag nicht raus in die Kälte zu müssen.

Der Anteil der Briefwähler wächst im bundesweiten Schnitt seit den 1990ern stetig, zuletzt sprunghaft: 2017 nutzten bundesweit 28,6 Prozent der Wähler, im Pandemiejahr 2021 47,3 Prozent die Möglichkeit, per Brief abzustimmen. Was dafür bei der anstehenden Bundestagswahl zu beachten ist.

Wer darf per Brief wählen?

Alle Wahlberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Stimmzettel postalisch abzugeben. Dazu muss kein Grund angegeben werden, warum man nicht am Wahltag zur Urne geht.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Mit der Wahlbenachrichtigung wird ebenfalls ein Vordruck für einen Briefwahlantrag übermittelt, den man ausfüllen und portofrei einsenden kann. Auch ohne diesen Antrag und bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist es (seit 27. Dezember 2024) möglich, bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes die Briefwahl zu beantragen. Wichtig sind dabei folgende, mit einer Unterschrift versehene Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und – falls nötig – eine abweichende Versandanschrift für den Erhalt der Briefwahlunterlagen.

Mehrere Kommunen, wie etwa Chemnitz, haben dazu Onlineformulare eingerichtet. Allgemein gilt: Postalisch, per Fax und persönlich kann man die Briefwahlunterlagen beantragen, nicht aber telefonisch. Wer die Briefwahl für eine andere Person beantragt, muss von dieser eine unterschriebene Vollmachtserklärung vorweisen.

Wahlkreisleiter empfehlen: Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragt, könnte diese gleich vor Ort ausfüllen und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses seine Stimmen abgeben. Foto:
Wahlkreisleiter empfehlen: Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragt, könnte diese gleich vor Ort ausfüllen und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses seine Stimmen abgeben. Foto: Bild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Welche Zeiten muss man im Blick haben?

Die Bundeswahlleiterin teilte mit, dass die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 2. Februar von den Gemeinden an die Wahlberechtigten übermittelt werden.

Am 30. Januar entscheidet erst der Wahlausschuss über Einsprüche gegen Nichtzulassung von Wahlvorschlägen. Vorher können auch keine Briefwahlunterlagen versendet werden. Die Stadt Chemnitz will diese ab dem 3. Februar verschicken. Auch Andreas Ullmann, der Zwickauer Kreiswahlleiter, gab auf Nachfrage an, dass in seinem Landkreis der Versand voraussichtlich in der sechsten Kalenderwoche geschehen wird.

Für jeden Wahlzettel – ob per Post eingereicht oder selbst in die Urne geworfen - gilt, dass er bis 18 Uhr am 23. Februar in der zuständigen Wahlbehörde sein muss. Wer also zu spät zum Briefkasten geht, dessen Stimme könnte nicht gelten, weil der Brief nicht rechtzeitig ankommt.

Die Bundeswahlleiterin erklärte am 9. Januar: „Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.“

Zwar ist es möglich, bis 15 Uhr am Freitag, 21. Februar, eine Briefwahl beantragen. Den Wahlzettel dann aber erst in den Briefkasten zu werfen, könnte bedeuten, dass er zu spät ankommt.

Was kann man tun, um dem Zeitdruck zu entgehen?

Der Zwickauer Kreiswahlleiter Ullmann, aber auch das Landratsamt Mittelsachsen empfehlen, Wege zusammen zu nehmen: Wer in sein jeweiliges Rathaus geht, um seine Briefwahlunterlagen zu beantragen, könnte diese gleich vor Ort ausfüllen und unter Wahrung des Wahlgeheimnisses seine Stimmen abgeben. „Damit umgeht man auch gleich den Postweg“, so der Pressesprecher des Freiberger Landrats, André Keller, auf Nachfrage.

Was machen Sachsen im Ausland?

Wer nicht in Deutschland lebt, aber wahlberechtigt ist, muss sich bis spätestens 2. Februar ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Zuständig ist dabei die Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Wer die Briefwahl beantragt hat, und aus dem Auslandsurlaub seine Stimmen abgeben möchte, kann das tun. Die Bundeswahlleiterin weist in dem Fall darauf hin, den Brief ausreichend zu frankieren – innerhalb Deutschlands ist der Versand portofrei - und besonders zeitig abzuschicken. (keme)

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