Sachsen
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Das hat das Kabinett am Freitag beschlossen. Auch nach Überschreiten der Überlastungsstufe der Krankenhäuser ist demnach kein Wechselunterricht nötig.
Schulen und Kindertageseinrichtungen in Sachsen können unabhängig von der Bettenbelegung in den Krankenhäusern im Freistaat regulär geöffnet bleiben. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die am Freitag vom Kabinett beschlossen wurde. Die Kopplung an die sogenannte Überlastungsstufe der Kliniken entfällt demnach.
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