Sachsen
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Produkte, die nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs gehören, müssen vom Rest des Angebots abgetrennt werden.
Nachdem es weiterhin Verwirrung um die bestehenden Regelungen gegeben hatte, welche Waren Supermärkte während des Lockdowns anbieten dürfen, hat der Corona-Krisenstab der sächsischen Landesregierung am Freitag noch einmal reagiert. Supermärkte und Drogerien müssen nun Produkte, die nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs gehören, sichtbar...
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