Sachsen
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Ab 2015 soll die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten. Floristen in Chemnitz können sich darüber nicht freuen. Bei Gebäudereinigern im Erzgebirge zeigt sich: Ohne strenge Kontrollen funktioniert es nicht.
Seit fast 15 Jahren steht sie in einem Chemnitzer Blumengeschäft, berät Kunden, bindet Sträuße, kümmert sich um Warenbestellungen und wickelt Fleurop-Aufträge ab. "Hier kann ich kreativ sein. Ich bin in meinem Beruf glücklich", sagt Dominique Neubert*. Vor der Lehre als Floristin machte die junge Frau ihren Realschulabschluss mit der Note...
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