Sachsen
Freie Presse auf Google News folgen
Ob es nach der 4. Klasse auf das Gymnasium oder die Oberschule geht, entscheidet der Notendurchschnitt. Ein Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass das allein nicht ausreicht.
Der Zugang zu weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse muss in Sachsen möglicherweise gesetzlich neu geregelt werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor. Demnach sehen die Richter für die Bildungsempfehlung keine ausreichende gesetzliche Grundlage, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





