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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter seiner Vorsitzenden, Gerichtsvizepräsidentin Doris König (5. von links), kurz vor der Verkündung des Urteils über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter seiner Vorsitzenden, Gerichtsvizepräsidentin Doris König (5. von links), kurz vor der Verkündung des Urteils über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Bild: Uli Deck/dpa
Sachsen
30.07.2024

„Entwertung der Erststimme“: Wie sächsische Abgeordnete auf das Karlsruher Urteil zur Ampel-Wahlrechtsreform reagieren

Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg frei zur Verkleinerung des Bundestags - nur ohne Wegfall der Grundmandatsklausel. Was heißt das für Wahlkreissieger? Und fällt nun die Fünf-Prozent-Hürde?

Der Bundestag wird sich nach der voraussichtlich am 28. September 2025 anstehenden Wahl deutlich verkleinern. Zwar erklärte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von CSU, CDU und Linke den vom Bundestag mit Ampel-Mehrheit im März 2023 beschlossenen Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel für verfassungswidrig. Es stufte jedoch zugleich...
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