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Fehlende Coronatests am Arbeitsplatz: Unternehmen in Sachsen werden nicht bestraft

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Sozialministerium verhängt kein Bußgeld. Bestimmte Angestellte sollen Testangebot des Bundes in Anspruch nehmen dürfen.


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44 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    0
    Fachhändler
    12.03.2021

    Kennt jemand einen Bundestagsabgeordneten, der einem sagen wir mal für eine 6 stellige Summe solche Tests vermitteln könnte?

  • 20
    0
    Hinterfragt
    12.03.2021

    Nun, das Sozialministerium sollte mal lieber mitteilen, welche Tests von welchen Herstellern überhaupt zugelassen sind.

    Und was den Preis betrifft, ist das einen wunderbare "Gummiaussage" für den Einen sind 100 Euro wenig, für den Anderen viel ...
    Zudem dürfte es bei den Großhändlern sicherlich Mindestabnahmemengen geben.

    Wenn ein kleiner Händler der eh schon auf dem finanziellen Zahnfleisch kraucht, dank Coronaverordnungen, jetzt noch Zusatzausgaben von Hunderten Euro für Testbeschaffung abdrücken soll, ist das was anderes, als ein Großkonzern wie z.B. Siemens.
    Es ist ganz eindeutig mal wieder eine Weisung von Leuten, die weitab der Realität agieren ...

  • 22
    0
    Chiemsee
    12.03.2021

    BuboBubo: Sie Optimist;-) Vorher muss noch ein Arbeitskreis bzw. wie auf Bundesebene, eine task force gebildet werden. Wo kämen wir denn hin wenn...

  • 31
    3
    gelöschter Nutzer
    11.03.2021

    "Diese Unternehmen müssten nachweisen, dass sie mehrere Testhändler kontaktiert, aber keine Tests beziehungsweise nur solche zu unmutbar (sic!) hohen Preisen erhalten hätten, heißt es."

    Dafür haben die Unternehmen einen Test-nicht-beschaffbar-Nachweis-Controller und einen Test-zwar-beschaffbar-aber-zu-teuer-Nachweis-Controller einzustellen. Zudem ist seitens der Ordnungsbehörden ausreichend Personal zur Kontrolle dieser Controller bereitzuhalten. Die Unternehmen sind wöchentlich zu kontrollieren, die Kontrollberichte sind in dreifacher Ausfertigung unverzüglich per Fax an das Sozialministerium zu schicken, damit der Controller-Oberkontrollstaatssekretär seines Amtes walten und die Marktlage korrekt überprüfen kann. Sollten die Unternehmen dieser Verpflichtung nicht oder nur zögerlich nachkommen, werden Bußgelder angedroht - sofern genügend Bußgeld-Bescheid-Formulare vorrätig sind.

    Es kann aber auch gut sein, dass nächste Woche das Gegenteil verordnet wird.