Sachsen
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Ab Donnerstag müssen auch Kunden einen negativen Test vorweisen. Ein Selbsttest reicht. Das Ergebnis muss aber schriftlich bestätigt werden.
Wer in Sachsen zum Friseur möchte, muss künftig einen negativen und tagesaktuellen Coronatest vorweisen. Die neue Regelung gilt ab 1. April, wie die Landesregierung am Dienstag in Dresden ankündigte. Bisher hatte der Freistaat lediglich eine Testpflicht für die Beschäftigten in den Friseurgeschäften vorgeschrieben.
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