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Der Bundestag hat eine Verlängerung des Kündigungsschutzes abgelehnt. Eigentümer müssen Ex-Pächter entschädigen.
Der Kündigungsschutz für Datschen-Grundstücke in Ostdeutschland wird nicht verlängert. Die Koalitionsmehrheit im Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesrat abgelehnt. Dieser sah eine Schonfrist von weiteren drei Jahren vor. Damit läuft der Kündigungsschutz jetzt bereits am 3. Oktober dieses Jahres aus.
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