Sachsen
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Facebook-Nutzung für Staatsdiener geregelt
Dresden. Mit einem Leitfaden gestattet der Freistaat seinen Beamten und Angestellten die private und dienstliche Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook und Whatsapp. Zugleich verlangt der Dienstherr in der Regelung, dass sich Staatsdiener in jedem Fall auch im Internet ihrer Stellung angemessen zu verhalten hätten. So dürfe das...
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