Sachsen
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Fast alle Grundschulen in Sachsen beschränken schon jetzt die private Nutzung digitaler Endgeräte für Schüler. Bereits ab dem zweiten Halbjahr braucht es dafür aber wohl keine Regelung in der Hausordnung mehr.
An Sachsens Grundschulen soll es ab dem zweiten Halbjahr - also nach den Winterferien 2026 - ein landesweites Verbot der privaten Handynutzung von Kindern geben. Dazu solle die Grundschulordnung um eine entsprechende Passage ergänzt werden, die auch Ausnahmen vom Verbot etwa aus pädagogischen oder gesundheitlichen Gründen zulässt, kündigte...
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