Sachsen
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Im Freistaat Sachsen sind Transporte von Flüssiggas und Mineralöl bald vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Zumindest für einen befristeten Zeitraum.
In Sachsen werden Mineralöl- und Flüssiggas-Transporte vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen.
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