Sachsen
Nach Raservorwürfen: Sachsens Kultusminister soll auch Tarnkennzeichen verwendet haben

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Kultusminister Clemens steht als Angeklagter vor dem Amtsgericht Weißwasser. Aus dem ursprünglichen Bußgeldverfahren wurde eine Strafsache.

Dresden.

Im Prozess um ein Verkehrsdelikt von Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) hat die Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens beantragt. Rechtsanwalt Lukas Schefer machte "zahlreiche Verfahrensfehler" geltend. "Das vorliegende Verfahren lässt den mit der Akte vertrauten Beobachter sprachlos zurück", sagte er zu Beginn der Verhandlung. Die Vielzahl von Ungereimtheiten lasse Zweifel an der gebotenen Unparteilichkeit des Vorsitzenden aufkommen. 

Richter Alex Theile stellte den Antrag zunächst zurück. Er bestritt, voreingenommen zu sein, und stellte klar, dass er lieber freispreche als verurteile. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen. 

Clemens mit Tempo 81 in 30er-Zone geblitzt

Das Gericht will die rechtlichen Folgen eines Verkehrsverstoßes vom 28. September 2023 klären. Damals war Clemens noch nicht Kultusminister, er leitete in dieser Zeit die sächsische Landesvertretung beim Bund. Im ostsächsischen Krauschwitz war er mit einer Geschwindigkeit von 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. Clemens hatte zugegeben, zu schnell gefahren zu sein und das als Fehler bezeichnet.

Vorwurf: illegales Autorennen und Kennzeichenmissbrauch

Der Fall wurde später von einem Bußgeldverfahren zu einem Strafverfahren, weil das Gericht bei einem Einblick in das Verkehrsregister feststellte, dass Clemens schon mehrfach als Temposünder aufgefallen war. Richter Theile sprach von 15 entsprechenden Vergehen. Deshalb wird nun ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen angenommen. Ein solcher Vorwurf ist auch möglich, wenn der Betroffene allein unterwegs war. 

Zudem soll sich der 43 Jahre alte CDU-Politiker des Kennzeichenmissbrauchs schuldig gemacht haben. Grund: Er war damals mit einem sogenannten Tarnkennzeichen unterwegs, das auf die Sächsische Staatskanzlei zugelassen war. Nach Ansicht des Gerichts war das geeignet, die Identifizierung des Fahrzeugführers erheblich zu erschweren. Richter Theile erklärte, dass solche Tarnkennzeichen nicht bei Privatfahrten verwendet werden dürfen. 

Clemens' Anwalt begründete seinen Einstellungsantrag unter anderem damit, dass der rechtliche Hinweis, der die Überleitung von einem Bußgeld- in ein Strafverfahren bewirken sollte, unwirksam und damit gegenstandslos ist, da die Immunität von Clemens erst danach aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft ist auch der Auffassung, dass es keine Strafsache ist. 

Anwalt moniert Dauer der Verhandlung 

Zugleich monierte er die geplante Dauer der Hauptverhandlung. Das Gericht habe vier Termine angesetzt und wolle acht Zeugen sowie einen Sachverständigen hören - das alles für einen Sachverhalt, den sein Mandat schon öffentlich eingeräumt habe und der sich in wenigen Sätzen zusammenfassen lasse, sagte er. "Dieses Aufbauschen der Verhandlung ist vollkommen unverständlich; sie würde niemals in dieser Art und Weise durchgeführt werden, wenn Herr Clemens nicht der Betroffene wäre."

Anwalt: Clemens bereut Fehler

In einer Erklärung zur Sache erinnerte der Anwalt daran, dass Clemens sein damalige Handeln eingestanden habe. "Es handelt sich um einen Fehler, den er bereut." Dass er dafür die volle Verantwortung trage, werde auch durch den Umstand belegt, dass er die Geldbuße beglichen und seinen Führerschein abgegeben habe. Man widerspreche aber entschieden dem Versuch des Gerichtes, aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat zu machen. Clemens selbst äußerte sich nicht. 

Danach trat das Gericht in die Beweisaufnahme ein und vernahm als ersten Zeugen einen Angestellten des Landratsamtes Görlitz, der für die Geschwindigkeitsmessungen zuständig war. Weitere Verhandlungstermine sind für den 24. Juni sowie für den 2. und 7. Juli anberaumt. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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