Sachsen
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Der neue Entwurf zum sächsischen Polizeigesetz reagiert auf die steigende Zahl von Fällen häuslicher Gewalt. Er sieht mehr Handlungsspielraum für die Polizei vor – auch zum Schutz von Angehörigen.
Die sächsische Polizei soll deutlich mehr Befugnisse bei Fällen von häuslicher Gewalt erhalten. Wie aus dem Entwurf des neuen Polizeivollzugsdienstgesetzes hervorgeht, können Polizisten künftig bereits bei Androhung von Gewalt einschreiten und Platzverweise aussprechen.
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