Bei der Vergabe von Fördermitteln hatte der sächsische Landesrechnungshof dem von Petra Köpping (SPD) geführten Sozialministerium „schwerwiegende Mängel“ attestiert. Der Vorwurf, den die AfD daraus ableitete, stimmt aber nicht.
Bei der Vergabe von Fördermitteln hatte der sächsische Landesrechnungshof dem von Petra Köpping (SPD) geführten Sozialministerium „schwerwiegende Mängel“ attestiert. Der Vorwurf, den die AfD daraus ableitete, stimmt aber nicht. Bild: Jan Woitas/dpa
Sachsen
Niederlage vor Gericht: AfD darf Falschaussagen zum Ex-Job von Köppings Sohn nicht wiederholen

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Die Partei hatte behauptet, das von SPD-Politikerin Petra Köpping geführte Sozialministerium habe das Gehalt ihres Sohnes bei einem Verein aus Steuergeldern finanziert. Wiederholt die AfD die Aussagen, drohen ihr 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat vor dem Landgericht Leipzig eine Niederlage erlitten. Die Fraktion darf Falschbehauptungen zu einem früheren Job des Sohnes von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) nicht wiederholen. Verstößt sie dagegen, drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
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