Sachsen
01.07.2024
Niederlage vor Gericht: AfD darf Falschaussagen zum Ex-Job von Köppings Sohn nicht wiederholen
Die Partei hatte behauptet, das von SPD-Politikerin Petra Köpping geführte Sozialministerium habe das Gehalt ihres Sohnes bei einem Verein aus Steuergeldern finanziert. Wiederholt die AfD die Aussagen, drohen ihr 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat vor dem Landgericht Leipzig eine Niederlage erlitten. Die Fraktion darf Falschbehauptungen zu einem früheren Job des Sohnes von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) nicht wiederholen. Verstößt sie dagegen, drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
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