Sachsen
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Dresden. Dürfte ein gewählter Kandidat das Amt nicht antreten, wäre der Ärger groß. Aber ist ein Ausschluss vor der Wahl besser? Staatsrechtler Michael Brenner über Verfassungstreue, Wahlrecht und rechtssichere Lösungen in einer wehrhaften Demokratie.
Freie Presse: Herr Brenner, Nach der Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema wird diskutiert, ob Kandidaten vor der Wahl auf Verfassungstreue und beamtenrechtliche Eignung überprüft werden sollten statt erst danach. Welche Variante ist die bessere?
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