Sachsen
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In Sachsen werden nun jedes Jahr einige Dutzend Medizinstudienplätze an künftige Landärzte vergeben. Das allein wird nicht reichen gegen den sich verschärfenden Ärztemangel.
Der Sächsische Landtag hat am Donnerstag das sogenannte Landarztgesetz beschlossen. Es sieht vor, dass 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze ohne Numerus clausus an Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung mindestens zehn Jahre lang als niedergelassener Arzt in unterversorgten Gebieten zu...
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