Sachsen
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Wer in einem Laden seinen Nachweis vorlegt, muss dies dank der Bändchen in anderen Geschäften nicht mehr machen. Was zunächst gut klingt, sorgt nicht bei allen Center-Betreibern für Begeisterung.
Der Kunde legt im ersten Laden seinen Impf- oder Genesenennachweis und seinen Personalausweis vor und erhält dann ein Armband, das laut der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung "fälschungssicher, personengebunden, nicht übertragbar und nur an dem Tag der Prüfung gültig" sein muss. Damit kann der Kunde anschließend in vielen oder allen...
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