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Sachsens neue Corona-Regeln über Silvester

FFP2-Maskenpflicht und Änderungen für private Treffen ab 28. Dezember in Kraft.

Dresden/Leipzig. Mit Blick auf den Jahreswechsel gelten von diesem Dienstag an in Sachsen striktere Personen-Obergrenzen für private Treffen. Grund ist die anhaltende Corona-Pandemie. Waren bisher Treffen von bis zu 20 Geimpften und Genesenen erlaubt, reduziert sich diese Zahl fortan auf maximal zehn. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, sind solche Zusammenkünfte nur zwischen einem Hausstand und einem weiteren Mensch erlaubt. Zudem ist das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden und Behörden sowie bei körpernahen Dienstleistungen Pflicht.

Zu Silvester und Neujahr sind zudem Feiern auf öffentlichen Plätzen untersagt. Auch darf dort kein Feuerwerk mitgeführt oder gezündet werden. Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig begrüßten die Vorgaben zu Feuerwerk. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zeigten, dass dadurch die Zahl der Verletzungen, die in Kliniken behandelt werden müssten, deutlich reduziert würden. So habe es bei den Jahreswechseln vor der Corona-Pandemie regelmäßig Unfälle mit Böllern gegeben, bei denen Kindern ein oder mehrere Finger abgerissen wurden, hieß es in einer Mitteilung. (dpa)

 

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