Demonstration zum Christopher Street Day in Dresden: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gilt vorläufig für den gesamten CSD wieder das Versammlungsrecht.
Demonstration zum Christopher Street Day in Dresden: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gilt vorläufig für den gesamten CSD wieder das Versammlungsrecht. Foto: Robert Michael/dpa
Sachsen
Schlappe für Behörden: Oberverwaltungsgericht stuft CSD Dresden als Versammlung ein

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Die Dresdner Versammlungsbehörde hatte dem CSD auf Weisung einer Behörde des Innenministeriums teilweise den Status als politische Kundgebung aberkannt. Dies sah das Gericht nun anders.

Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden in dieser Woche muss vorläufig komplett als politische Versammlung eingestuft werden. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen am Dienstag in einem Eilverfahren und kassierte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden. „Für uns ist es ein großer Erfolg, dass wir...
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