Ende Januar beschloss der Bundestag neue Regelungen für Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden. Das Wichtigste im Überblick.
Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, bekommt bald monatlich etwas mehr Geld - die Opferrente steigt.
Das beschloss der Deutsche Bundestag bereits Ende Januar dieses Jahres, zum 1. Juli nun erhalten SED-Opfer 400 Euro im Monat statt wie bisher 330 Euro. Ab dem kommenden Jahr soll die Opferrente dann dynamisiert und an die Rentenentwicklung gekoppelt werden. „Zudem soll die Gewährung der SED-Opferrente nicht mehr von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängig gemacht werden“, teilte der Bundestag mit.
Mehr Geld für beruflich Verfolgte
Auch beruflich Verfolgte bekommen etwas mehr: Die sogenannte Ausgleichsleistung steigt – ebenfalls zum 1. Juli - von 240 auf 291 Euro. Auch diese Zahlung wird ab 2026 dynamisiert.
Auch soll die erforderliche Mindestverfolgungszeit als Voraussetzung für die Ausgleichsleistung verkürzt werden: von bislang drei auf dann zwei Jahre. Zur Begründung hieß es im Januar, dass „Erwerbsbiografien auch durch kürzere Verfolgungszeiten nachhaltig beeinträchtigt worden sein können“.
Einfachere Anerkennung von Gesundheits-Schäden
Und: Die Anerkennung von gesundheitlichen Schäden von SED-Opfern wird vereinfacht. Mit der sogenannten Vermutungsregelung. Laut dieser wird angenommen, dass bestimmte gesundheitliche Schäden auf die Verfolgung zurückgehen. Oder wie es im Amtsdeutsch heißt, dass „beim Vorliegen bestimmter schädigender Ereignisse und bestimmter gesundheitlicher Schädigungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet wird“.
Zudem sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen – also Menschen, die der Diktatur als „politisch unzuverlässig“ galten und ab den 50ern aus der Grenzregion zu Westdeutschland ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden – eine Einmalzahlung in Höhe von 7500 Euro erhalten.
Landesbeauftragte: BRD unterstützt SED-Opfer spürbar
Nancy Aris, Sachsens Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, begrüßte die kommenden Änderungen: „Die Politik hat gezeigt, dass sie in der Lage ist, die Situation der ehemals politisch Verfolgten grundlegend zu verbessern. Es wird damit ein deutliches Zeichen gesetzt: die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Opfer der SED-Diktatur spürbar und würdigt sie.“


Die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel für den Bezug der Opferrente stehe sinnbildlich dafür, denn aus dem Almosen werde so ein Zeichen der Anerkennung. Aris weiter: „Auch die künftig vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden ist ein Meilenstein für die Betroffenen, da die zermürbenden Antragsverfahren nun hoffentlich der Vergangenheit angehören.“
Die Landesbeauftragte versprach: „Wir werden unser Möglichstes tun, um Anspruchsberechtigte über die neuen Möglichkeiten aufzuklären und ihnen dabei zu helfen, die Leistungen in Anspruch zu nehmen.“ (phy)