Sachsen
Das Verfahren gegen einen Beamten nach dem Schuss auf einen Grimmaer AfD-Fraktions-Chef ist eingestellt. Dessen Anwalt legt Beschwerde ein. Die Frau des Verdächtigen wirft der Polizei vor, nicht als solche erkennbar gewesen zu sein.
Der Warnschuss, den ein Polizist bei der Razzia am Morgen des 5. November 2024 in Richtung des Terrorverdächtigen Kurt Hättasch abgab, bleibt für den Beamten bis auf Weiteres ohne Konsequenzen. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt, als der Mann, dessen Haus durchsucht werden sollte, mit einem Gewehr an die Tür trat. So beurteilen die Ermittler...
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