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Nach dem Hauseinsturz in Görlitz rechtfertigt die Staatsanwaltschaft ihre späte Information zu den Tatverdächtigen. Warum Details erst mit gesicherter Beweislage veröffentlicht wurden.
Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat ihre Informationspraxis zum Hauseinsturz in Görlitz verteidigt. Zuvor war Kritik laut geworden, dass die Ermittlungsbehörde Hinweise zu den Tatverdächtigen nicht früher veröffentlichte. Bei der Pressearbeit hätten die Strafverfolgungsbehörden zu jedem Zeitpunkt zwischen den schutzwürdigen persönlichen beziehungsweise privaten Interessen der Tatverdächtigen und dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung abzuwägen, teilte die Behörde auf Anfrage mit.
Beweislage muss über Anfangsverdacht hinausgehen
"Insofern war eine frühere Veröffentlichung von Details der bisherigen Ermittlungen und die Benennung von zwei Tatverdächtigen nicht zu rechtfertigen. Zunächst musste eine Beweislage geschaffen werden, die über einen vagen Anfangsverdacht hinausging", hieß es.
Bei dem Unglück kamen am 18. Mai zwei junge Frauen aus Rumänien und ein Deutsch-Bulgare ums Leben. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 27 und 33 Jahren stammen aus Polen und Afghanistan und sollen Gasleitungen in dem Gebäude beschädigt beziehungsweise manipuliert haben. Gegen sie wird wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung ermittelt. Einer der Verdächtigen sitzt seit 21. Mai in Untersuchungshaft, der andere seit 29. Mai.
Erste Hinweise gingen zwei Tage nach dem Hauseinsturz ein
Die Staatsanwaltschaft erinnerte an eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Polizei vom 8. Juni, in der einige Details zu den Ermittlungen genannt wurden. Am Vorabend hatte sie erstmals über Tatverdächtige berichtet. Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die beiden Männer seien Hinweise der polnischen Polizei gewesen, die am 20. Mai in Görlitz eingingen, hieß es damals. (dpa)





