Sachsen
Freie Presse auf Google News folgen
Das Landgericht Dresden hatte die Unterlassungsklage der Hilfsorganisation "Mission Lifeline" noch abgeschmettert. Doch das OLG als nächste Instanz bewertete den Wahlkampf-Flyer der AfD anders.
Im Streit um die Zulässigkeit von Behauptungen auf einem Wahlkampfflyer der AfD hat sich die Dresdner Seenotrettungsorganisation "Mission Lifeline" vorläufig durchgesetzt. Der Dresdner Kreisverband der AfD habe es zu unterlassen, die damaligen Sätze erneut aufzustellen oder zu verbreiten, verkündete das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





