Sachsen
Inhaftierung oder Bewährung - beim Messerstecher aus der Linie 12 war das seit drei Jahren ein Hin und Her. Eine Chemnitzer Staatsanwältin erklärt, warum auch andauernde Haft den Täter wohl nicht gestoppt hätte.
Dass Shadi S. eine kurze Zündschnur hatte, war der Justiz bekannt. Zu oft hatte der 43-jährige Flüchtling aus Syrien Menschen bedroht, sie beschimpft oder beleidigt. Zumindest einmal hatte er bereits auch zugestochen, bevor er vor einer Woche in der Berliner U-Bahn-Linie 12 mit einem 29-jährigen Fahrgast in Streit geriet. Laut der zuerst...
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