Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verpflichtet, einen Whalwerbespot der „Partei“ auszustrahlen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verpflichtet, einen Whalwerbespot der „Partei“ auszustrahlen. oto: Robert Michael/dpa
Sachsen
Urteil: MDR muss Wahlwerbespot der „Partei“ senden

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Satire oder die Billigung von Straftaten gegenüber vermeintlichen AfD-Wählern? Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Streit zwischen der „Partei“ und dem MDR entschieden.

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss einen satirischen Wahlwerbespot der Partei „Die Partei“ ausstrahlen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Beschwerde des MDR gegen einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig ab. Das Gericht hatte den Sender zur Ausstrahlung des Hörfunk-Spots „Die Machtergreifung“...
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