Sachsen
Zwischen Windrädern und Wohnbebauung müssen nach einem kontrovers diskutierten Beschluss des Landtags jetzt mindestens 1000 Meter liegen. Das gilt aber nicht für jedes Haus. Kommunen können noch weiter lockern. Und im Raum Chemnitz gibt es eine besondere Situation.
Der Sächsische Landtag hat einen gesetzlichen Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen beschlossen. Nach einem teils heftigen verbalen Schlagabtausch im Parlament wurde am Mittwoch mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen aus CDU, Grünen und SPD eine Änderung der Sächsischen Bauordnung auf Grundlage einer...
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