Ukrainerinnen und Ukrainer müssen in der Europäischen Union, um Schutz zu erhalten, keinen Asylantrag stellen. (Symbolbild)
Ukrainerinnen und Ukrainer müssen in der Europäischen Union, um Schutz zu erhalten, keinen Asylantrag stellen. (Symbolbild) Bild: Boris Roessler/dpa
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Verlängerung für Ukrainer-Aufnahme mit Ausnahme für Männer?

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EU-Staaten diskutieren: Sollen ukrainische Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig vom allgemeinen Schutz ausgenommen werden? Wer betroffen wäre und welche Regeln künftig gelten könnten.

Brüssel.

Die Innenminister der Europäischen Union sollen an diesem Donnerstag darüber beraten, ob Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahmerichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine ausgeschlossen werden sollen. 

Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch: Eine Verlängerung der aktuell bis zum 4. März 2027 geltenden Schutzregelung für alle Ukraine-Flüchtlinge in der aktuellen Fassung um ein weiteres Jahr oder eine Verlängerung, bei der ukrainische Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen würden. Sollten sich die EU-Mitgliedstaaten für die zweite Variante entscheiden, würde die neue Regelung allerdings nur bei Männern, die neu in die EU kommen, Anwendung finden. 

Bürokratischer Aufwand soll nicht ausufern 

Bei einer Vorbesprechung ging es laut Aufzeichnungen unter anderem um die Frage, ob eine solche Einschränkung ohne allzu großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Überlegt wird demnach, dass ein ukrainischer Ausreisestempel genügen sollte, um zu entscheiden, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat oder nicht. Außerdem soll eine Einschränkung für Männer im wehrfähigen Alter, wenn sie denn beschlossen werden sollte, relativ kurzfristig in Kraft treten. 

Ukraine-Flüchtlinge müssen in der EU nicht Asyl beantragen 

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilt, hielten sich zum Stichtag 7. Februar laut Ausländerzentralregister knapp 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf, die im Kontext des Krieges in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist waren und denen auf Basis dieser EU-Richtlinie vorübergehender Schutz gewährt wurde. 

Ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren dürfen seit August 2025 wieder ausreisen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiter einem Ausreiseverbot. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa für alleinerziehende Männer, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren. (dpa)

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