Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspätet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild)
Welche Rechte haben Reisende, wenn der Flug verspätet ist oder ganz gestrichen wird? (Symbolbild) Bild: Ine Gillis/Belga/dpa
Wirtschaft
EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

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Welche Rechte haben Fluggäste künftig? Lange stand im Raum, dass es künftig erst bei größeren Verspätungen eine Entschädigung gibt. Dazu kommt es nun nicht. Justizministerin Hubig ist zufrieden.

Brüssel.

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Auch die Höhe bleibt demnach gleich - anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: "Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte." Kern der Einigung sei: "Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben." Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg. 

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können. 

Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln. 

Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:

  • 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung 
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung 
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung 

Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben. 

Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern. 

Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. (dpa)

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