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Betrüger nutzen aktuell den guten Ruf der Sparkassen aus, um in angeblich deren Namen betrügerische E-Mails zu verschicken. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Betrüger nutzen aktuell den guten Ruf der Sparkassen aus, um in angeblich deren Namen betrügerische E-Mails zu verschicken. Foto: Christin Klose/dpa-tmn Bild: Christin Klose/dpa-tmn
Wirtschaft regional
Gefälschte Sparkassen-Mails: Behörde warnt vor Festgeld-Betrug

Aktuell erhalten viele Kunden betrügerische Festgeld-Angebote. Die Täter geben sich dabei als Mitarbeiter der Sparkassen-Finanzgruppe oder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands aus.

Chemnitz Berlin.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell eindringlich vor betrügerischen Aktivitäten der vermeintlichen Plattform „BS 51-Financial“. Kriminelle bieten unter den E-Mail-Adressen „[email protected]“ und „[email protected]“ derzeit angebliche Festgeldanlagen im Namen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e.V. (DSGV) in Berlin an.

Behörde: Klarer Identitätsdiebstahl

„Diese Angebote sind nicht echt – es handelt sich um einen klaren Identitätsdiebstahl“, so die Aufsichtsbehörde. „Die Sparkassen-Finanzgruppe und der Sparkassen- und Giroverband haben mit der ,BS 51-Financial‘ keinerlei Verbindung.“ Die Täter nutzen lediglich deren Namen und guten Ruf, um Anleger zu täuschen und zur Geldüberweisung zu bewegen.

Unerlaubte Bankgeschäfte

Die BaFin stellt klar, dass es sich bei diesen betrügerischen Angeboten um unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) handelt. „In Deutschland dürfen derartige Tätigkeiten nur mit einer Erlaubnis der BaFin durchgeführt werden“, so die Behörde. „BS 51-Financial“ verfüge aber über keine solche Genehmigung.

Das sollten Betroffene jetzt tun

Die BaFin rät dringend dazu, keine Gelder an „BS 51-Financial“ oder ähnliche Anbieter zu überweisen und nicht auf E-Mail-Angebote unbekannter Herkunft zu reagieren.Wer bereits Zahlungen geleistet oder persönliche Daten weitergegeben hat, sollte umgehend seine Bank kontaktieren, Anzeige bei der Polizei erstatten und mögliche Belege (E-Mails, Überweisungsbelege, Kontaktdaten) sichern. (juerg)

© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
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