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Strom teilen mit Nachbarn? So funktioniert Energy Sharing

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Ab dem 1. Juni sollen Hauseigentümer ihren Solarstrom deutlich einfacher an Nachbarn verkaufen können. Doch ganz ohne Verträge geht auch das Geschäft mit den Leuten im Haus nebenan nicht.

Berlin.

Solarstrom vom Dach an die Familie gegenüber abgeben? Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und mehr Strom erzeugt als er selbst verbrauchen kann, hat seit dem 1. Juni 2026 leichter die Möglichkeit dazu. Das Stichwort: Energy Sharing. 

Und das kann dem Betreiber der Anlage mehr Geld einbringen, als wenn er den Strom wie bisher für ein paar Cent ins Netz einspeist. Klar: Auch die Abnehmer in der Nachbarschaft sollen von günstigeren Preisen profitieren. Doch wie funktioniert Energy Sharing eigentlich genau, was ist seit Juni neu - und was muss man technisch mitbringen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ändert sich jetzt?

Seit Juni 2026 dürfen sich auch in Deutschland Nachbarschaften oder Freunde zu Stromgemeinschaften zusammenschließen. Sie können dann den selbst erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen. "Es ist eine Idee der EU, die möchte, dass mehr Bürger an der Energiewende teilnehmen", erklärt Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Österreich und Italien funktioniert das schon.

Theoretisch konnten Haushalte ihren überschüssigen Solarstrom zwar auch schon vorher direkt an Nachbarn verkaufen. In der Praxis scheiterte das jedoch meist an hohen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen, schreibt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom verkaufen wollten, mussten laut Zukunft Altbau eine Vielzahl an Pflichten erfüllen, etwa eine Liefergarantie zusichern. Mit der neuen Regelung werden Privatleute, die keine professionellen Stromlieferanten sind, von der Pflicht befreit, eine Vollversorgung garantieren zu müssen. Das unterscheidet das Energy Sharing etwa auch vom sogenannten Mieterstrom.

Für wen ist Energy Sharing überhaupt relevant?

"Kernidee der Energy Sharing Regelung ist, dass sogenannte Letztverbraucher anderen Letztverbrauchern Strom liefern können", erklärt Carsten Körnig. Er ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. 

Letztverbraucher im Sinne dieser Regelung sind beispielsweise Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen. Größere Unternehmen sowie Akteure, deren Haupttätigkeit die Erzeugung von elektrischer Energie ist, fallen nicht darunter.

Welche Vorteile hat man, wenn man Strom von der eigenen Anlage an die Nachbarschaft verkauft?

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kann durch Energy Sharing höhere Einnahmen erzielen. Während die Produktion von Solarstrom aus der eigenen Anlage etwa elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde kostet, liegt die Einspeisevergütung für neue Anlagen derzeit bei unter acht Cent, informiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Statt den Strom ins Netz einzuspeisen und eine kleine Vergütung zu bekommen, wird er beim Energy Sharing mit Menschen in der Nähe geteilt - zu einem jeweils miteinander individuell vereinbarten Preis.

Hausbesitzer können mit Hilfe von Energy Sharing ihre Anlage also wirtschaftlicher betreiben, und die Amortisationszeit kann sich unter Umständen verkürzen. Da der Strom allerdings über das öffentliche Netz geteilt wird und dadurch Abgaben wie zum Beispiel die Netzentgelte anfallen, sind die zusätzlich möglichen Einnahmen begrenzt.

Was konkret muss ich als Solaranlagenbesitzer tun, um Energy Sharing umzusetzen?

 "Zwischen Erzeuger und Abnehmer müssen zwei Verträge abgeschlossen werden", so Verbraucherschützer Thomas Zwingmann. "Zum einen ist ein Stromliefervertrag des Erzeugers mit dem Abnehmer notwendig, in dem Umfang und Preis der Stromlieferung festgelegt werden." Auf der anderen Seite braucht es einen Stromnutzungsvertrag.

Beim Energy Sharing wird der Strom aber nicht direkt zwischen den Nachbarn verteilt, sondern unter Nutzung des Netzes geliefert. "Es ist ein rein virtuelles Geschäft", so Thomas Zwingmann. "Für den Stromkunden ändern sich nur Abrechnung und Bezahlung, es kommt aber weiterhin der gleiche Strom aus seiner Steckdose."

Seit dem 1. Juni müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen. Ab Juni 2028 soll das auch netzübergreifend in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein.

Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?

Vorgesehen ist eine viertelstündige Messung der Stromerzeugung und Stromnutzung. Sowohl die Haushalte, in denen der Strom erzeugt wird, wie auch die Haushalte, die ihn abnehmen, müssen dafür mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein, sogenannten Smart Metern. 

Was ist mit dem bisherigen Stromliefervertrag der Abnehmer?

 "Da die Solarenergie vom Nachbarn in den allermeisten Fällen nicht den vollständigen Strombedarf des Abnehmers abdeckt, ist für den Restbedarf ein zusätzlicher Vertrag mit einem externen Stromlieferanten notwendig", erklärt Thomas Zwingmann. "Diesen schließt der Abnehmer mit einem selbst gewählten Anbieter ab."

Wie können die Nachbarn die Preise für den Strom kalkulieren?

Zwingmann zufolge müsse da sensibel vorgegangen werden. Es ist im Grunde aber eine einfache Rechnung: Wie hoch sind die Kosten für das Betreiben der Anlage? Was kostet die Dienstleistung des Netzbetreibers? Liegt dieser Wert unter dem aktuellen Marktwert, bleibt ein Spielraum, von dem beide Seiten profitieren. "Für den Abnehmer lohnt es sich nur, wenn die Kilowattstunde günstiger ist als auf dem freien Markt." 

Theoretisch können die Energy Sharing-Partner aber natürlich auch vereinbaren, dass der Preis für den Strom Null Euro beträgt. 

Wird Nachbarschaftsstrom nun bald stärker auf den Markt kommen?

 "Auch wenn jetzt die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen wurden, wird es wohl noch Jahre dauern, bis sich Energy Sharing wirklich in Deutschland etabliert", schätzt Thomas Zwingmann. Vor allem die Netzbetreiber seien gefragt, sich bei diesem Thema stärker zu engagieren. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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