Job & Karriere
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Mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 gelten Arbeitnehmer im engsten Sinne nicht als schwerbehindert. Arbeitsrechtlich haben sie aber die Möglichkeit, sich mit Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen. Denn häufig fällt es ihnen ebenso schwer, einen Job zu finden oder ihre Stelle langfristig zu behalten.
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