Familie
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Ein OLG-Urteil entlastet einen unterhaltspflichtigen Vater finanziell, der seine Kinder zu 35 Prozent der Zeit betreut. Auch der BGH schlägt einen Pflock ein. Bietet das nun generell Grund zur Hoffnung?
Betreut ein unterhaltspflichtiger Vater seine Kinder in erheblichem Umfang selbst, muss er nicht so viel Unterhalt zahlen wie ein Vater ohne Kontakt zu den Kindern. Er kann seine Zahlungen reduzieren, selbst wenn kein echtes Wechselmodell vorliegt. Denn dann trägt der Elternteil bereits einen Teil der Kosten direkt. Das hat das Oberlandesgericht...
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