Finanzen
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Kürzlich haben Sie darüber berichtet, dass man Widerspruch gegen die Weitergabe von privaten Adressen durch die Kommunen einlegen kann. Ich möchte davon Gebrauch machen. In welchen konkreten Fällen und in welcher Form ist das möglich?
Nach Auskunft des Sächsischen Datenschutzbeauftragten können die Bürger des Freistaates nach dem Sächsischen Meldegesetz in folgenden Fällen Widerspruch einlegen: Der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ihrer - Religionsgesellschaften zugehörigen - Familienangehörigen; einem automatisierten Abruf bei der...
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