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Verbraucherschützer warnen: Wer bei Cashback-Aktionen nicht genau hinsieht, zahlt am Ende womöglich drauf – mit Geld, Daten oder Aufwand. Was hinter den Gratis-Versprechen steckt.
"Cashback", "Geld zurück" oder "Gratis-Test": Mit solchen und anderen Werbeversprechen verlocken manche Produkte in Supermärkten und Drogerien immer mal wieder zum Kauf. An der Kasse folgt dann oft die Überraschung: Beim Einscannen des Barcodes piept die Kasse wie gewohnt, auf der Rechnung taucht der Artikel ebenfalls zum gewohnten Preis auf. Was also soll daran kostenfrei sein?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält genau solche Werbeversprechen darum für irreführend. Denn bei solchen Aktionen müssten die Produkte zunächst regulär gekauft und bezahlt werden. Erst im Anschluss könnten Kundinnen und Kunden etwa nach Einreichung eines Bilds vom Produkt und des Kassenbons mit einer Rückerstattung rechnen. Doch nicht immer klappt das auch.
Begrenzte Kontingente, Erhebung zahlreicher Daten
Der Grund: Oft steht im Kleingedruckten etwas von begrenzten Kontingenten oder Fristen oder es gelten bestimmte Teilnahmebedingungen. Mitunter bezahlten Kunden auch mit ihren Daten - weil zum Beispiel deutlich mehr persönliche Informationen abgefragt werden als für die Rückerstattung wirklich nötig wären.
Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, vor einem solchen Kauf bewusst im Kleingedruckten nachzulesen, unter welchen Bedingungen das Geld zurückgezahlt wird. Wer Hürden wie hohe Rücksendekosten oder die Angabe zahlreicher persönlicher Daten scheut oder Einschränkungen bei den Geld-zurück-Versprechen findet, tätigt ansonsten womöglich keinen guten oder gar kostenfreien Kauf. (dpa)





