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Ein rotes Blitzlicht, schon ist es passiert. Was kommt danach auf Autofahrer zu? (Archiv)
Ein rotes Blitzlicht, schon ist es passiert. Was kommt danach auf Autofahrer zu? (Archiv) Bild: Daniel Reinhardt/dpa
Mobilität
Tempo-Verstoß: Das droht Autofahrern, die geblitzt werden

Schnell ist es passiert, ob aus Unaufmerksamkeit oder weil einem das Tempolimit egal war: Man fährt in eine Radarfalle. Was kommt danach auf einen zu? Ein Überblick.

Chemnitz.

Jeder Autofahrer kennt es: Man ist mit dem Wagen unterwegs, fährt in Gedanken an einer Reihe geparkter Autos vorbei und plötzlich - zack! - blitzt ein rötliches Licht auf: Man wurde geblitzt.

Schnell beginnt das Hirn zu arbeiten: „Um wie viel war ich zu schnell?“ und „Was kommt da jetzt auf mich zu?“ Die „Freie Presse“ hat die Antworten.

Das droht bei Verstößen außerorts

Zunächst mal wichtig zu wissen: Es macht einen Unterschied, ob man außerhalb oder innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt wird.

Außerorts ist es nämlich günstiger. Ist man dort (nach Abzug der Messtoleranz) bis zu 10 km/h zu schnell, werden 20 Euro an Geldbuße fällig. Bei 11 bis 15 Kilometern pro Stunde sind es 40 Euro und bei 16 bis 20 km/h muss man 60 Euro berappen.

Übrigens: Bei einer Strafe zwischen 5 und 55 Euro spricht man von einem Verwarnungsgeld, ab 60 Euro dann von einem Bußgeld. Die gefürchteten Punkte in Flensburg (dort sitzt das Kraftfahrt-Bundesamt) fängt man sich ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho ein. Genauer gesagt: einen Punkt. Dazu kommt eine Geldbuße von 100 Euro.

Einen Punkt gibt es jeweils auch, wenn man mit 26 bis 30 km/h sowie 31 bis 40 km/h zu viel erwischt wird. Dazu dann noch jeweils eine Geldbuße von 150 bzw. 200 Euro. Doch hierbei gibt es noch einen Haken, wie Rechtsanwalt Kai-Uwe Stemmert aus Chemnitz gegenüber der „Freien Presse“ erklärt.

Wer nämlich innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids nochmals mit 26 Kilometern zu viel auf dem Tacho erwischt wird, der darf zusätzlich noch für einen Monat seinen Lappen abgeben. „Zwei mal 26 km/h ergibt Fahrverbot“, so Stemmert.

Hier die Übersicht für Geschwindigkeitsverstöße außerorts auf einen Blick:

  • Bis 10 km/h: 20 Euro Geldbuße
  • 11-15 km/h: 40 Euro Geldbuße
  • 16-20 km/h: 60 Euro Geldbuße
  • 21-25 km/h: 100 Euro Geldbuße, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 150 Euro Geldbuße, 1 Punkt, im Wiederholungsfall: 1 Monat Fahrverbot
  • 31-40 km/h: 200 Euro Geldbuße, 1 Punkt, im Wiederholungsfall: 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 320 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 480 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 600 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: 700 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Wenn man erstmals von einem Fahrverbot betroffen ist, hat man nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids vier Monate Zeit, um den Führerschein in „Amtsverwahrung“ zu geben, so Stemmert. Man ist seinen Lappen also nicht gleich direkt los.

Das droht bei Verstößen innerorts

Was droht Autofahrern, die innerorts Bekanntschaft mit einem Blitzer machen? Klar ist: Hier geht‘s deutlich schneller ins Geld. Und man fängt sich auch früher ein Fahrverbot ein.

Wer bis zu 10 km/h überm Tempolimit liegt, muss dafür 30 Euro berappen. Bei 11 bis 15 km/h sind es 50, bei 16 bis 20 Stundenkilometern zu viel bereits 70 Euro. Ab 21 bis 25 km/h gibt es neben 115 Euro Geldbuße bereits einen Punkt in Flensburg.

Wer zwischen 26 und 30 km/h zu schnell ist, büßt dafür mit 180 Euro, einem Punkt sowie – sollte er innerhalb eines Jahres erneut mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt werden – einem Monat Fahrverbot. Letzteres hat man ab 31 Stundenkilometern über dem Limit sicher.

Hier die Übersicht für Geschwindigkeitsverstöße innerorts:

  • Bis zu 10 km/h: 30 Euro Geldbuße
  • 11-15 km/h: 50 Euro Geldbuße
  • 16-20 km/h: 70 Euro Geldbuße
  • 21-25 km/h: 115 Euro Geldbuße, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 180 Euro Geldbuße, 1 Punkt, im Wiederholungsfall 1 Monat Fahrverbot
  • 31-40 km/h: 260 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 400 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 560 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 700 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: 800 Euro Geldbuße, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Wichtig ist übrigens nur, ob man inner- oder außerorts geblitzt wurde. Nicht, ob der Geschwindigkeitsverstoß in einer 30er- oder 50er-Zone bzw. auf der Autobahn geschah.

Sollten Sie zum Anwalt gehen?

Doch ob nun innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften: Stemmert rät Geblitzten, ab mindestens 20 Stundenkilometern zu viel zum Anwalt zu gehen, „weil ab da gibt es einen Punkt“. Dieser bleibe zweieinhalb Jahre in Flensburg gespeichert, ein Fahrverbot mit seinen zwei Punkten sogar fünf Jahre.

Unter 20 Stundenkilometern mache es jedoch keinen Sinn, sich einen Rechtsbeistand zu holen. Sollte man sich dafür entscheiden, dann „auch nur mit Rechtsschutz, weil wenn wir ein Gutachten brauchen, dann reden wir von 2000 bis 3000 Euro für einen Gutachter“.

Auf eine Besonderheit weist der Chemnitzer Jurist die Autofahrer jedoch noch hin: Pkw mit Anhänger. Wer nämlich mit einem kleinen Hänger unterwegs ist, um etwa Grüngut oder Sperrmüll zum Wertstoffhof zu bringen, und dabei geblitzt wird, für den gelten strengere Regeln.

Den ersten Punkt fängt sich dann nämlich schon mit 16 km/h zu viel ein – egal ob in der Stadt oder auf der Landstraße. Am leichtesten umgeht man all den Ärger, indem man das Tempolimit immer gut im Blick behält. (phy)

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