Wer seinen Mietwagen nicht rechtzeitig abholt, riskiert, dass die Reservierung als "No-Show" verbucht wird und das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist.
Wer seinen Mietwagen nicht rechtzeitig abholt, riskiert, dass die Reservierung als "No-Show" verbucht wird und das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist. Bild: Clara Margais/dpa
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Wirkt bei Mietwagenärger: Der Kniff mit der Kreditkarte

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Wer einen Mietwagen im Netz bucht, fühlt sich oft bestens vorbereitet. Dabei kann das Geflecht aus Portalen, Vermittlern und Verleihern zu Problemen führen. Dann gibt es oft noch einen Ausweg.

Kehl/Berlin.

Wer einen Mietwagen vorab auf einem Vergleichsportal gebucht, bezahlt und einen Voucher (Reservierungsbestätigung) erhalten hat, sollte die Mietwagenstation rechtzeitig informieren, falls er es nicht pünktlich zur Übernahme des Fahrzeugs schafft.

Denn verspätet man sich, kann es sein, dass die Station die Reservierung als Nichterscheinen ("No-Show") verbucht und die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert, erklärt das Europäische Verbraucherschutzzentrum. Das ist das erste Problem.

Zu spät, kein Auto und Geld weg - kann das wirklich sein?

Das zweite Problem: Die Mietwagenfirma erstattet die Reservierung nicht. Denn das Geld erhält nach Buchungen über Vergleichsportale in aller Regel ein Vermittler (Broker), der es erst an die Mietwagenfirma weiterleitet, wenn der Vertrag an der Station unterschrieben worden ist, so die Verbraucherschützer. Also muss man beim Broker reklamieren, der aber oft unkooperativ sei.

Bleibt die Reklamation beim Broker erfolglos, gibt es noch eine mögliche Lösung, wenn man mit Kreditkarte bezahlt hat: Man kann versuchen, die Kreditkartenzahlung über seine Bank zurückbuchen zu lassen. Je nach Karte und Bank gelten für das sogenannte Chargeback-Verfahren unterschiedliche Fristen - am besten direkt bei der eigenen Bank nachschauen oder erfragen.

Zusatzversicherung als Kaution deklariert? - Chargeback!

Gut zu wissen: Ein Chargeback funktioniert den Verbraucherschützern zufolge meist auch, wenn Stationsmitarbeitende von Autovermietungen Kundinnen oder Kunden in dem Glauben lassen, eine Kaution zu hinterlegen, obwohl sie ihnen tatsächlich eine ungewollte Zusatzversicherung unterjubeln.

Damit es so weit aber möglichst gar nicht erst kommt, sollte man den Mietvertrag genau durchlassen - und sich im Zweifel nie auf mündliche Erklärungen der Stationsmitarbeitenden verlassen, sondern auf schriftliche Änderungen im Vertrag bestehen, wenn man nicht einverstanden sind. Außerdem sollte man sich stets einer Kopie des Mietvertrags aushändigen lassen. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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