Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vor der Partie gegen Duisburg am 9. Dezember 2023 sollte der FCE 35.000 Euro zahlen. Nun ist es deutlich weniger.
Der FC Erzgebirge Aue muss 15.000 Euro weniger blechen: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes ist am Mittwoch in mündlicher Verhandlung in Frankfurt am Main dem Einspruch des Drittligisten gegen das vorausgegangene Einzelrichterurteil teilweise gefolgt. Unter Leitung von Richter Georg Schierholz reduzierte das Gremium die am 27. Juni 2024 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 verhängte Geldstrafe von ursprünglich 35.000 Euro auf 20.000 Euro. Davon kann der Drittligist bis zu 6.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. Dezember 2024 zu erbringen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. (ts)