Auerbach
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Seit mehr als zehn Jahren versucht die Gemeinde, die Angelegenheit mit den Nachkommen der einstigen Eigentümer zu klären. Jetzt spricht viel für ein Ende der fast unendlichen Geschichte - doch der Teufel steckt im Detail.
Es ist ein wahres Wortungetüm: Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) von 1994 sollte dafür sorgen, dass Grundeigentum und Grundstücksnutzung in den neuen Bundesländern in einer Hand liegen. Zu DDR-Zeiten war dies relativ gleichgültig -was bis heute in einem Ellefelder Fall für jede Menge Akten- und Detektiv-Arbeit sorgt. Denn der...
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