Oberes Vogtland
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Ein Vogtländer soll Tausende Euro für eine Lotterieteilnahme zahlen. Weshalb die Pfändungsandrohung einer Inkasso-Firma in dem Fall lediglich heiße Luft ist, erklären Verbraucherschützer.
Einem Schönecker flatterte jetzt ein Schreiben der „Inkasso Global GmbH“ in den Briefkasten. Die Forderung: Sofortige Zahlung von 3200 Euro für die Teilnahme an der Lotterie „EuroMillionen“, sonst Pfändung des Kontos und negativer SCHUFA-Eintrag.
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