Reichenbach
Irritationen durch eine „Misskommunikation“ sieht der Käufer ausgeräumt. Im Grundbuch soll eine Sanierungsverpflichtung eingetragen werden.
Kaum hatte der Käufer des Reichenbacher Bahnhofs seine Pläne für das Objekt öffentlich vorgestellt, da hakte es. Anstatt innerhalb der vom Notar gesetzten Frist bis 22. Mai die Negativbescheinigung zum Verzicht aufs Vorkaufsrecht zu übermitteln, erbat sich die Stadtverwaltung Reichenbach plötzlich Zeit bis zum 30. Juni.
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