Reichenbach
27.05.2021
Treuen gewinnt vor Bundessozialgericht
Seit 2008 stritt die Stadt mit der Rentenversicherung, ob Sozialbeiträge für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Ortsvorstehern abzuführen sind. Das höchstrichterliche Urteil hat Folgen - auch für andere Kommunen in Sachsen.
Müssen für die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Ortsvorsteher Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) war davon überzeugt, Treuen bestritt diese Forderung, die anlässlich einer Betriebsprüfung 2007 erhoben worden war. Konkret ging es um die Ortsvorsteher von...
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