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Der 15. März ist für viele Pflegeheime und ambulante Dienste ein neuralgisches Datum. Laut Gesetz gilt ab diesem Tag die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das könnte für alte Menschen zum Teil fatale Folgen nach sich ziehen.
Ab 15. März müssen alle Beschäftigten im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind. Die vom Bund im Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht treibt den Betreibern von Pflegeheimen und -diensten den Angstschweiß auf die Stirn. Vielen ist nicht klar, wie es ab Mitte März in ihrem...
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