Hohenstein-Ernstthal
In Westsachsen werden in menschlicher Obhut befindliche Waschbären getötet, noch bevor über deren Haltung endgültig entschieden ist.
Darf eine Behörde Tiere töten lassen, bevor die endgültige Entscheidung über Verbot oder Erlaubnis zu deren Haltung gefallen ist? Bei Waschbären wird in Westsachsen genau das gemacht. Wo keine Waschbären sind, da wird kein Gehege benötigt. Damit ist das Problem vom Tisch. Und das endgültig.
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