Annaberg
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Ein Gutachter hat den 43-Jährigen als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft. Diese Meinung teilten die Richter.
Das Landgericht Chemnitz hat einen 43-jährigen Erzgebirger nach einem Raubüberfall in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. In seinem Urteil begründete dies der Vorsitzende Richter damit, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Ohne eine psychiatrische Behandlung bestehe die Gefahr weiterer Straftaten.
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