Zschopau
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Fehlende Urlauber und strenge Vorschriften machen Inhabern von Gaststätten derzeit das Leben schwer. Hinzu kommen Unklarheiten bei der finanziellen Unterstützung.
Wer in einer Gaststätte essen möchte, braucht derzeit einen Impfnachweis oder muss von einer Corona-Infektion genesen sein. So sieht es die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vor. Diese 2G-Regel sowie die verkürzten Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr stellen die Gastronomen vor einige Herausforderungen.
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