Mittweida
Grundsteuer in Rossau: Hebesätze bleiben unverändert
Die Berechnung der Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 umgestellt. Rossau will mit den kommunalen Hebesätzen das Aufkommen etwa gleich halten.
Der Rossauer Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Grundsteuer und der kommunalen Hebesatz-Satzung befasst. Die Berechnung der Steuer wird ab 1. Januar 2025 umgestellt. Die Hebesätze der Kommunen sind dabei die variable Größe. Rossau wolle das nicht nutzen, um die Einnahmen zu erhöhen, so die Räte.
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