Mittweida
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Am Freitag war ein 31-Jähriger von einem Freigang nicht ins Gefängnis Waldheim zurückgekehrt. Nun äußert sich das sächsische Justizministerium.
Nachdem ein Häftling von einem Freigang nicht ins Gefängnis Waldheim (Landkreis Mittelsachsen) zurückgekehrt war, liegen keine Hinweise auf ein Fehlverhalten von Bediensteten vor. Es gebe auch keinen Anlass, dies zu vermuten, teilte eine Sprecherin des sächsischen Justizministeriums am Montag auf Anfrage mit.
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